Stand: 22.07.2025
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Erklärung zur Barrierefreiheit |
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Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die veröffentlichte mobile Anwendung „dBeihilfePlus".
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen:
barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß der Bestimmungen wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des inter- nationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüf- baren Erfolgskriterien ab.
Dieses Angebot ist teilweise barrierefrei gestaltet. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise erfüllt, sodass die Mängel die Konformität einschränken. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Dataport AöR in Juli 2025.
Unter „Profil“ werden die Überschriften der Funktionsgruppen nicht als solche definiert.
Alternative: Diese Überschriften sind: „Meine Daten und Einstellungen”, „Hilfe & Rechtliches” und „Anmeldung”.
Die 2-Faktor-Authentifizierung unterstützt derzeit nur die zeitbasierte Authentifizierung.
Maßnahmen: Eine Unterstützung der codebasierten Authentifizierung ist geplant.
(Unter Android) Beschriftungen und Felder sind Programmatisch voneinander getrennt.
Alternative: Der Screenreader fokussiert Beschriftung und Feld nacheinander.
Beim Aufruf des Links „Registrieren“ wird eine Schritt-für-Schritt-Anweisung zum Registrieren als Pop-up angezeigt. Dabei bleibt der Fokus im Hintergrund des Pop-ups.
Alternative: Nach der Überschrift des Pop-ups „Willkommen bei dBeihilfePlus“ suchen.
Alternative: (unter Android) Auf ein Objekt vor dem Eintrag zurücknavigieren und den Eintrag wieder fokussieren ; (unter IOS) derzeit keine Alternative.
Alternative: Das Datum wird beim Nachbearbeiten des Belegs komplett vorgelesen.
Alternative: Es handelt sich um folgende Abgaben:
Diese Erklärung wurde am 08.07.2025 erstellt und zuletzt am 18.08.2025 überprüft.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter dem Funktionspostfach: support.dbeihilfeplus@dataport.de an.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13,
Haus S 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post:
Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Diese finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle
Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.