Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die veröffentlichte mobile Anwendung „dBeihilfePlus".

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen:

barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß der Bestimmungen wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des inter- nationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüf- baren Erfolgskriterien ab.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist teilweise barrierefrei gestaltet. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise erfüllt, sodass die Mängel die Konformität einschränken. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Dataport AöR in Juli 2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

11.1.3.1a Strukturelemente für Überschriften

Unter „Profil“ werden die Überschriften der Funktionsgruppen nicht als solche definiert.

Alternative: Diese Überschriften sind: „Meine Daten und Einstellungen”, „Hilfe & Rechtliches” und „Anmeldung”.

11.2.2.1 Zeitvorgaben anpassbar

Die 2-Faktor-Authentifizierung unterstützt derzeit nur die zeitbasierte Authentifizierung.

Maßnahmen: Eine Unterstützung der codebasierten Authentifizierung ist geplant.

11.2.5.3 Sichtbare Beschriftung als Teil der programmatischen Beschriftung

(Unter Android) Beschriftungen und Felder sind Programmatisch voneinander getrennt.

Alternative: Der Screenreader fokussiert Beschriftung und Feld nacheinander.

11.3.2.1 Kontextänderung bei Fokus

Beim Aufruf des Links „Registrieren“ wird eine Schritt-für-Schritt-Anweisung zum Registrieren als Pop-up angezeigt. Dabei bleibt der Fokus im Hintergrund des Pop-ups.

Alternative: Nach der Überschrift des Pop-ups „Willkommen bei dBeihilfePlus“ suchen.

11.4.1.3 Statusmeldungen

11.5.2.10a Nicht bearbeitbarer Text

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.07.2025 erstellt und zuletzt am 18.08.2025 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter dem Funktionspostfach: support.dbeihilfeplus@dataport.de an.

Schlichtungsverfahren

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Brandenburg

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13,

Haus S 14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Telefon: 0331/866-5048

Bremen

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Hamburg

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de

Post:

Schlichtungsstelle HmbBGG

c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)

Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg

Schleswig-Holstein

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen:

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612

E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de

Sachsen-Anhalt

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Diese finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.